Wer Deutschland verlässt und Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, wird beim Wegzug so behandelt, als hätte er diese Anteile verkauft. Das ist der Kern der Wegzugsbesteuerung: Deutschland besteuert die stillen Reserven ein letztes Mal, bevor der Gesellschafter den deutschen Steuerzugriff verlässt. Geld fließt dabei keines. Genau das macht die Steuer für viele GmbH-Gesellschafter zum größten Einzelposten ihrer gesamten Wegzugsplanung.
Diese Seite erklärt die Rechtslage mit Stand Juli 2026: die Voraussetzungen, die Berechnung, die Bewertung der Anteile, die Ratenzahlung, die Rückkehrerregelung sowie die Neuerungen für Fondsanleger und die laufenden Verfahren vor Bundesfinanzhof und Europäischem Gerichtshof.
- Was ist die Wegzugsbesteuerung?
- Wer ist betroffen?
- So wird die Wegzugssteuer berechnet
- Rechenbeispiel: GmbH mit 400.000 € Jahresgewinn
- Stundung: sieben Jahresraten statt zinsloser EU-Stundung
- Rückkehrerregelung: 7 bis 12 Jahre
- Neu seit 2025: ETFs und Fondsanteile
- Neu 2026: elektronische Mitteilung nach § 6 AStG
- Ist die Wegzugssteuer europarechtskonform?
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Rechtsgrundlage ist § 6 des Außensteuergesetzes (AStG). Die Vorschrift fingiert im Moment des Wegzugs eine Veräußerung Ihrer Anteile zum gemeinen Wert, also zum Verkehrswert. Der Wertzuwachs seit der Anschaffung, die sogenannten stillen Reserven, wird besteuert, obwohl kein Verkauf stattfindet und kein Kaufpreis fließt.
Der Gedanke dahinter: Solange Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, hätte Deutschland einen späteren Verkaufsgewinn besteuern dürfen. Mit dem Wegzug ginge dieses Besteuerungsrecht in vielen Fällen verloren. § 6 AStG zieht die Besteuerung deshalb auf den Wegzugszeitpunkt vor.
Wer ist betroffen?
Die Wegzugsbesteuerung trifft nicht jeden Auswanderer. Es müssen drei Voraussetzungen zusammenkommen:
- Beteiligung von mindestens 1 %: Sie halten oder hielten innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) im Sinne des § 17 EStG. Auch mittelbare Beteiligungen können relevant sein.
- Lange Steuerpflicht in Deutschland: Sie waren innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig.
- Wegzug: Sie geben Ihren deutschen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt auf und beenden damit die unbeschränkte Steuerpflicht.
Wer nur Einzelunternehmen, Personengesellschaftsanteile mit deutscher Betriebsstätte oder ein normales Wertpapierdepot unterhalb der Fondsschwellen hält, ist von § 6 AStG nicht erfasst. Für Fonds- und ETF-Positionen gelten seit 2025 eigene Regeln, dazu unten mehr.
So wird die Wegzugssteuer berechnet
Die Rechenlogik folgt dem fiktiven Verkauf:
- Fiktiver Veräußerungsgewinn = gemeiner Wert der Anteile minus Anschaffungskosten.
- Teileinkünfteverfahren: Von diesem Gewinn sind 60 % steuerpflichtig, 40 % bleiben steuerfrei.
- Persönlicher Steuersatz: Der steuerpflichtige Teil unterliegt Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, bei hohen Gewinnen also meist 42 % oder 45 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Effektiv landen die meisten Fälle bei einer Belastung von rund 25-28 % der stillen Reserven. Bei einem Anteilswert im siebenstelligen Bereich geht es also schnell um mehrere hunderttausend Euro.
Die Bewertung entscheidet: Faktor 13,75 oder Gutachten
Der größte Streitpunkt ist fast immer der gemeine Wert. Liegt kein zeitnaher Verkauf und kein Gutachten vor, wendet das Finanzamt das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 11 BewG an: Durchschnittsgewinn der letzten drei Jahre multipliziert mit dem Kapitalisierungsfaktor 13,75.
Dieses Verfahren ist pauschal und blendet vieles aus: Abhängigkeit vom Gründer, Klumpenrisiken bei Kunden, auslaufende Sonderkonjunkturen, Investitionsstau. Ein Bewertungsgutachten nach dem Standard IDW S1 bildet solche Faktoren ab und führt in der Praxis oft zu einem deutlich niedrigeren, dafür realistischeren Unternehmenswert. Für viele Gesellschafter ist das Gutachten der wirksamste einzelne Hebel, siehe unsere Übersicht Wegzugsbesteuerung vermeiden.
Rechenbeispiel: GmbH mit 400.000 € Jahresgewinn
Ein Alleingesellschafter hat seine GmbH mit 25.000 € Stammkapital gegründet. Der durchschnittliche Jahresgewinn der letzten drei Jahre beträgt 400.000 €. Ohne Gutachten rechnet das Finanzamt so:
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahre | 400.000 € |
| Unternehmenswert (× 13,75, § 11 BewG) | 5.500.000 € |
| Beteiligungsquote | 100 % |
| Anschaffungskosten (Stammkapital) | 25.000 € |
| Fiktiver Veräußerungsgewinn | 5.475.000 € |
| Steuerpflichtig nach Teileinkünfteverfahren (60 %) | 3.285.000 € |
| Wegzugssteuer bei 45 % Steuersatz (zzgl. Soli) | rund 1.478.000 € |
| Effektive Belastung der stillen Reserven | rund 27 % |
Fast 1,5 Millionen Euro Steuer, ohne dass ein Euro Kaufpreis geflossen ist. Ihre eigenen Zahlen können Sie mit unserem Wegzugssteuer-Rechner in zwei Minuten durchspielen.
Stundung: sieben Jahresraten statt zinsloser EU-Stundung
Bis Ende 2021 konnten EU- und EWR-Wegzügler die Steuer zinslos und unbegrenzt stunden lassen, solange sie die Anteile hielten. Mit der Umsetzung der ATAD-Richtlinie ist diese Privilegierung seit dem 1. Januar 2022 abgeschafft. Seither gilt für alle Zielländer dasselbe Regime:
- Auf Antrag kann die Steuer in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden.
- Das Finanzamt verlangt dafür regelmäßig eine Sicherheitsleistung, etwa eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung von Vermögen.
- Eine zinslose, zeitlich unbegrenzte Stundung existiert nicht mehr, auch nicht für Wegzüge innerhalb der EU.
Für die Planung heißt das: Die EU-Mitgliedschaft des Ziellands, etwa Zyperns, ändert an der Wegzugssteuer nichts. Was das konkret für einen Umzug nach Zypern bedeutet, haben wir auf der Seite Wegzugsbesteuerung beim Wegzug nach Zypern zusammengestellt.
Rückkehrerregelung: 7 bis 12 Jahre
Wer nur vorübergehend ins Ausland geht, kann die Steuer wieder loswerden. Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurück, entfällt die Wegzugssteuer rückwirkend. Auf Antrag ist die Frist auf bis zu zwölf Jahre verlängerbar, wenn die Rückkehrabsicht fortbesteht.
Die Begünstigung entfällt allerdings, wenn Sie in der Zwischenzeit:
- die Anteile ganz oder teilweise verkaufen, oder
- substanzielle Ausschüttungen vornehmen, konkret Gewinnausschüttungen von mehr als 25 % des Anteilswerts im Wegzugszeitpunkt. Diese Grenze wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 verschärft.
Gerade die Ausschüttungsgrenze wird in der Praxis unterschätzt: Wer im Ausland von laufenden Dividenden seiner deutschen GmbH lebt, kann die Rückkehroption unbemerkt verbrauchen. Die Details und die typischen Fallstricke behandeln wir unter Wegzugsbesteuerung vermeiden.
Neu seit 2025: ETFs und Fondsanteile
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Wegzugsbesteuerung auf Investmentfondsanteile ausgeweitet. Für Wegzüge ab dem 1. Januar 2025 gilt: Beteiligungen von mindestens 1 % an einem Fonds oder Fondspositionen mit Anschaffungskosten von mindestens 500.000 € pro Fonds werden beim Wegzug wie ein fiktiver Verkauf behandelt. Anteile an Spezial-Investmentfonds sind stets erfasst.
Betroffen sind damit erstmals auch Privatanleger und Angestellte ohne jede GmbH-Beteiligung, sofern sie große Fondspositionen halten. Die Schwellen, die Ausnahmen und ein Mythen-Check (Bargeld, Gold, Immobilien, Krypto) stehen auf der Detailseite Wegzugsbesteuerung auf ETFs und Fonds.
Neu 2026: elektronische Mitteilung nach § 6 AStG
Nach Angaben von Beratungspraxen wird die Mitteilung nach § 6 AStG ab 2026 auf ein elektronisches Übermittlungsverfahren umgestellt. Wegzügler müssen die relevanten Angaben zu Beteiligungen und Wegzug dann in strukturierter Form digital an die Finanzverwaltung melden. Die praktische Ausgestaltung ist nach derzeitigem Stand noch im Fluss; wer 2026 oder später wegzieht, sollte die Melde- und Mitwirkungspflichten frühzeitig mit dem Steuerberater klären, denn Verstöße gegen Mitwirkungspflichten können die Ratenzahlung gefährden.
Ist die Wegzugssteuer europarechtskonform?
Die verschärfte Rechtslage seit 2022 ist juristisch nicht unumstritten. Zwei Verfahren sind für Betroffene relevant:
- Der Bundesfinanzhof hat sich im Verfahren I R 35/20 mit der Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz befasst, im Nachgang zur Wächtler-Entscheidung des EuGH.
- Beim Europäischen Gerichtshof ist das Verfahren C-430/25 anhängig, das die Vereinbarkeit der aktuellen deutschen Regelung mit der Niederlassungsfreiheit betrifft. Eine Entscheidung wird nach derzeitigem Stand für etwa 2027 erwartet.
Unsere nüchterne Einordnung: Planen Sie mit dem geltenden Recht. Wer seinen Wegzug auf die Hoffnung eines günstigen EuGH-Urteils baut, trägt das volle Risiko selbst. Bescheide können mit Verweis auf das anhängige Verfahren offengehalten werden; ob und wie, gehört in die Hände eines Steuerberaters.
Quellen und weiterführende Verweise
- § 6 AStG im Wortlaut (gesetze-im-internet.de)
- § 17 EStG: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- § 11 BewG: Bewertung von Anteilen (vereinfachtes Ertragswertverfahren)
- Bundesfinanzhof: Entscheidungen und anhängige Verfahren
- Bundesministerium der Finanzen: BMF-Schreiben zum Außensteuerrecht
Wie hoch wäre Ihre Wegzugssteuer?
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Häufige Fragen
Fällt die Wegzugssteuer auch bei einem Umzug innerhalb der EU an?
Ja. Seit der ATAD-Umsetzung zum 1. Januar 2022 gibt es keine zinslose, unbegrenzte Stundung mehr für Wegzüge in EU- oder EWR-Staaten. Die Steuer entsteht auch bei einem Umzug nach Zypern, Portugal oder Österreich. Auf Antrag ist lediglich eine Zahlung in sieben gleichen Jahresraten möglich, regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung.
Kann ich die Wegzugssteuer in Raten zahlen?
Ja, auf Antrag kann die Steuer in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden. Das Finanzamt verlangt dafür regelmäßig eine Sicherheitsleistung, etwa eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung von Vermögenswerten. Eine zinslose, unbegrenzte Stundung wie vor 2022 existiert nicht mehr.
Was passiert, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?
Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren zurück (auf Antrag verlängerbar auf zwölf Jahre), entfällt die Wegzugssteuer rückwirkend. Voraussetzung ist, dass Sie die Anteile in der Zwischenzeit weder verkauft noch substanzielle Ausschüttungen von mehr als 25 % des Anteilswerts im Wegzugszeitpunkt vorgenommen haben. Diese Ausschüttungsgrenze wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 verschärft.
Gilt die Wegzugsbesteuerung auch für ETFs und Fondsanteile?
Seit dem 1. Januar 2025 ja, allerdings nur oberhalb bestimmter Schwellen: bei einer Beteiligung von mindestens 1 % an einem Fonds oder bei Anschaffungskosten von mindestens 500.000 € pro Fonds. Die große Mehrheit der Privatanleger bleibt darunter und ist nicht betroffen. Details auf unserer ETF-Seite.
Wie wird meine GmbH für die Wegzugssteuer bewertet?
Ohne Gutachten wendet das Finanzamt das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 11 BewG an: Durchschnittsgewinn der letzten drei Jahre multipliziert mit dem Faktor 13,75. Ein Bewertungsgutachten nach IDW S1 führt in der Praxis oft zu einem niedrigeren, realistischeren Wert, weil es Risiken, Personenabhängigkeit und Zukunftsaussichten berücksichtigt.